Neue TRGS: Besen, Besen, sei’s gewesen …

Als Arbeitsgerät im Reinigungsgewerbe hat der gute, alte Besen längst ausgedient. Denn er wirbelt bei der Arbeit in jedem Fall Staub auf, vor allem die gefährlichen A-Stäube, auch Feinstäube genannt, die der menschliche Organismus dann nicht mehr abhusten kann, weil diese Partikel kleiner als 2,5 Mikrometer sind.

Der Umgang mit diesen ebenso lästigen wie gefährlichen Stäuben wird jetzt durch die geänderten Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) schärfer gefasst. Seit dem Januar 2019 sind diese neuen Regeln in Deutschland verbindlich geworden. Für Feinstäube gilt von nun an die TRGS 900 der IFA-Gefahrstoffliste.

Für das Reinigungsgewerbe heißt dies, dass allem Staub möglichst nur noch ‚feucht‘ zu Leibe gerückt werden darf. In selten genutzten, stark verstaubten Örtlichkeiten binden bspw. auch Ölspäne den gesundheitsschädlichen A-Staub sicher ab. Zum Saugen von Gewerbe- und Büroflächen verwenden wir ferner Gewerbesauger mit Filterbeuteln der Staubklasse M. Sie schützen die Mitarbeiter wie auch unser Reinigungspersonal.

Der abgelagerte Staub wird übrigens vor allem dort zu einem größeren Problem, wo noch keine regelmäßige Unterhaltsreinigung erfolgt, wie zum Beispiel auf Baustellen oder in seltener genutzten Räumen. Jeder Gewerbetreibende sollte sich daher überlegen, ob er nicht erfahrene Dienstleister mit dieser Aufgabe betreut, um im Falle einer Kontrolle nicht in Sanktionsmechanismen zu geraten.

Mit unserer Hilfe jedenfalls können Kunden sicher sein, dass der neue Grenzwert von 1,25 Milligramm A-Staub je Kubikmeter nirgends überschritten wird.